Energiesparverordnung

Energiesparverordnung

Die 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, die energetische Qualität von Neubauten um etwa 30 % gegenüber dem Stand der Wärmeschutzverordnung (WSVO) zu verbessern und die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker auszuschöpfen. Ziel dieser Vorschrift ist es, Häuser zu bauen, die rechnerisch nur noch durchschnittlich sieben Liter Heizöl und Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Besonderer Wert wird auf die Ausschöpfung von Energieeinspar- potenzialen durch Qualitätssicherung in der Planung und Ausführung gelegt.

Die Anforderungen der EnEV an bestehende Gebäude unterscheiden sich in bedingte Anforderungen und Nachrüstverpflichtungen.

Wenn freiwillig vom Gebäudeeigentümer Sanierungen oder Modernisierungen vor- genommen werden, müssen bedingte Anforderungen erfüllt werden, so z.B.

  • Erneuerung oder Ersetzung von Außenwänden
  • Erneuerung oder Ersetzung des Außenputzes
  • Einsetzen neuer Ausfachungen in Fachwerkwände
  • Erneuerung von Fenstern, Fenstertüren oder Außentüren
  • Dämmung oberster Geschossdecken unter Steildächern
  • Dämmung von Flachdächern sowie Wänden und Decken, die an unbeheizte Räume oder Erdreich grenzen

Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten müssen die in Anhang 3 der EnEV "Anfor- derungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen" beschriebenen Dämmvorschriften beachtet werden. Wird beispielsweise der Außenputz erneuert, schreibt die EnEV einen maximalen Wärme- durchgangskoeffizienten von 0,35 vor. Der Gesetzgeber beschränkt sich jedoch auf die Anforderungen bezüglich des Putzes, nicht bezüglich der Farbe der Außenwände. Außer- dem gilt eine sogenannte Bagatellgrenze. Die bauteilbezogenen Anforderungen gelten nur dann, wenn mindestens mehr als 20 % einer Bauteilfläche gleicher Orientierung geändert wird.

Bundesgesetzblatt: Neufassung der Energieeinsparverordnung 12/2004

Detaillierte Informationen zur EnEV sowie zu deren anstehender Novellierung:
www.enev-online.de